6.1 Vermittlerrolle von Diver on Tour
Diver on Tour tritt bei Tauchsafaris ausschließlich als Vermittler auf. Der tatsächliche
Veranstalter der Reise ist das jeweilige Safarischiff beziehungsweise der Betreiber
mit Sitz in Ägypten.
Der Reisevertrag über die Teilnahme an der Tauchsafari kommt direkt zwischen dem
Kunden und dem ägyptischen Veranstalter zustande. Diver on Tour ist nicht Veranstalter
und übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung der Reise, den Zustand des
Schiffes oder die Erbringung der Reiseleistungen.
6.2 Buchungsumfang und Kabinenbelegung
Mit der Buchung über Diver on Tour reserviert der Teilnehmer:
- einen Schlafplatz in einer geteilten Doppelkabine,
- die Nutzung der allgemeinen Einrichtungen an Bord,
- die Teilnahme an den geplanten Tauchgängen gemäß Programm des Veranstalters.
Einzelbuchungen beziehen sich immer auf einen einzelnen Schlafplatz, nicht auf eine
komplette Kabine. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in einer gemeinsam genutzten
Kabine mit einem weiteren Teilnehmer gleichen Geschlechts, sofern nicht ausdrücklich
und gegen Aufpreis eine Einzelkabine vereinbart wurde. Einzelkabinen sind abhängig
von der Verfügbarkeit.
6.3 Leistungen und Änderungen
Art und Umfang der Reise- und Tauchleistungen ergeben sich aus der Ausschreibung
des ägyptischen Veranstalters sowie den vor Ort mitgeteilten Informationen. Routen,
Tauchplätze und der genaue Ablauf können vom Veranstalter geändert werden, insbesondere bei:
- Wetter- und Strömungsverhältnissen,
- technischen Problemen,
- Sicherheitsgründen,
- medizinischen Notfällen,
- behördlichen Anweisungen, zum Beispiel durch Küstenwache oder Umweltbehörden.
Ein Anspruch auf bestimmte Tauchplätze, eine bestimmte Route oder eine bestimmte Anzahl
von Tauchgängen besteht nicht. Die Sicherheit von Gästen und Crew hat stets Vorrang.
6.4 Zahlungen bei Tauchsafaris
Diver on Tour vermittelt die Tauchsafari zwischen Teilnehmer und Veranstalter. Sofern
nichts anderes angegeben ist, erfolgen Anzahlungen, Restzahlungen und alle weiteren
Zahlungen direkt an den ägyptischen Veranstalter beziehungsweise an den Schiffseigner.
Diver on Tour erhebt für die Vermittlung kein gesondertes Entgelt gegenüber dem
Teilnehmer, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6.5 Teilnahmevoraussetzungen
Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer:
- gesundheitlich für das Tauchen im Meer geeignet zu sein,
- über die erforderliche Tauchausbildung und Erfahrung für die gebuchte Tour zu verfügen,
- eine gültige Tauch- und/oder Reisekrankenversicherung zu besitzen, die Tauchunfälle einschließt,
- die Anweisungen von Crew und Guides zu befolgen und Sicherheitsbriefings zu beachten,
- nur im Rahmen der eigenen Qualifikation und Erfahrungstiefe zu tauchen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von einzelnen oder
allen Tauchgängen auszuschließen, wenn Fähigkeiten, Ausrüstung oder Verhalten nicht
ausreichend erscheinen.
6.6 Eigenverantwortung beim Tauchen
Das Tauchen erfolgt stets auf eigene Gefahr und Verantwortung des Teilnehmers.
Der Teilnehmer ist insbesondere verantwortlich für:
- den einwandfreien technischen Zustand seiner eigenen Ausrüstung,
- die sichere Planung und Durchführung seiner Tauchgänge,
- die Einhaltung von Tiefen-, Zeit- und Dekompressionsgrenzen,
- die korrekte Bedienung des Tauchcomputers,
- die Einhaltung von Sicherheitsstopps und Briefings.
6.7 Ausrüstung
Eigene Tauchausrüstung muss gewartet und in sicherem, funktionsfähigem Zustand sein.
Leihequipment ist rechtzeitig vor der Safari anzumelden.
Stellt die Crew fest, dass Ausrüstung nicht sicher oder ungeeignet ist, kann der
Veranstalter den Teilnehmer vom Tauchen ausschließen, ohne dass hierdurch automatisch
ein Anspruch auf Rückerstattung entsteht.
6.8 Routenänderungen, Wetter und höhere Gewalt
Routenänderungen, Liegezeiten und die Anzahl der Tauchgänge können beeinflusst werden durch:
- Wetter und Seegang,
- Strömungen und Sichtweiten,
- technische Defekte,
- medizinische Notfälle,
- behördliche Maßnahmen oder Vorgaben.
Eine Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz wegen solcher Änderungen ist
ausgeschlossen, soweit Sicherheit, höhere Gewalt oder behördliche Vorgaben den Ausschlag geben.
6.9 Stornierungen bei Tauchsafaris
Es gelten die Stornobedingungen des jeweiligen ägyptischen Veranstalters beziehungsweise
Safarischiffes. Diese werden dem Teilnehmer bei Buchung mitgeteilt oder sind in den
Reiseunterlagen aufgeführt.
Diver on Tour übernimmt keine Haftung für Storno- oder Umbuchungskosten, die zum Beispiel
durch Flugänderungen, Visaprobleme, verspätete Anreise oder persönliche Gründe des
Teilnehmers entstehen.
6.10 Anreise und Einreisebestimmungen
Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für:
- seine An- und Abreise,
- gültige Reisedokumente wie Reisepass und Visum,
- die Einhaltung der Einreise- und Gesundheitsbestimmungen der Arabischen Republik Ägypten,
- pünktliches Erscheinen zum Boarding.
Bei verspäteter Ankunft oder verpasster Abfahrt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
oder Ersatzleistungen.
6.11 Datenschutz bei Tauchsafaris
Diver on Tour verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der
Buchung, zur Weiterleitung an den ägyptischen Veranstalter, zur Erfüllung behördlicher
Vorgaben sowie zur Kommunikation mit dem Teilnehmer. Eine weitergehende Nutzung erfolgt
nur, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht oder eine Einwilligung vorliegt.
6.12 Haftungsausschluss von Diver on Tour bei Tauchsafaris
Diver on Tour haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, Verlust von Gepäck oder
Ausrüstung, Verzögerungen, Änderungen des Reiseablaufs oder sonstige Mängel, die auf
Handlungen oder Unterlassungen des ägyptischen Veranstalters, der Crew, Dritter oder
auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Eine Haftung von Diver on Tour besteht nur, soweit ein Schaden auf eine vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzung im Rahmen der reinen Vermittlungstätigkeit
zurückzuführen ist.
6.13 Anwendbares Recht bei Tauchsafaris
Für den Reisevertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter gilt das Recht der Arabischen
Republik Ägypten, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Etwaige Ansprüche aus dem Reisevertrag sind unmittelbar gegenüber dem ägyptischen
Veranstalter geltend zu machen.